Platzhalter-Hinweis: Diese AGB sind eine reine Strukturvorlage. Da AGB in unserem Sektor (Werkvertrag, Sanierung, Versicherungsabwicklung) erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, müssen sie zwingend durch einen Anwalt erstellt oder geprüft werden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der LESA Wasserschadenmanagement GmbH (im Folgenden „LESA“) und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LESA ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Verträge sind Leistungen aus dem Bereich Wasserschadensanierung, Schimmelbeseitigung, Leckageortung, technische Trocknung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Abwicklungsleistungen.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch LESA zustande oder spätestens mit Beginn der Leistungsausführung. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§ 4 Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mehrleistungen, die sich erst während der Ausführung als notwendig erweisen, werden separat angeboten und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt LESA alle für die Auftragsdurchführung benötigten Informationen (z. B. Versicherungsdaten, Schadenshergang, Zugang zu Räumlichkeiten) rechtzeitig zur Verfügung und gewährt während der Ausführungszeit Zutritt zu den betroffenen Räumlichkeiten.
§ 6 Vergütung & Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern eine Abtretungserklärung vorliegt, rechnet LESA direkt mit dem Versicherer ab. Andernfalls werden Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme der Leistung erfolgt durch gemeinsame Begehung und unterzeichnetes Abnahmeprotokoll. Bei nicht wesentlichen Mängeln gilt die Leistung als abgenommen, sofern nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gerügt wird.
§ 8 Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren bei Bauwerken (§ 634a BGB). Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Haftung
LESA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet LESA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von LESA. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: [Datum einsetzen] · LESA Wasserschadenmanagement GmbH, Denzlingen