Platzhalter-Hinweis: Diese AGB sind eine reine Struktur­vorlage. Da AGB in unserem Sektor (Werkvertrag, Sanierung, Versicherungs­abwicklung) erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, müssen sie zwingend durch einen Anwalt erstellt oder geprüft werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der LESA Wasserschadenmanagement GmbH (im Folgenden „LESA“) und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LESA ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Verträge sind Leistungen aus dem Bereich Wasserschaden­sanierung, Schimmel­beseitigung, Leckage­ortung, technische Trocknung sowie damit zusammen­hängende Beratungs- und Abwicklungs­leistungen.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftrags­bestätigung durch LESA zustande oder spätestens mit Beginn der Leistungs­ausführung. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§ 4 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftrags­bestätigung. Mehrleistungen, die sich erst während der Ausführung als notwendig erweisen, werden separat angeboten und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt LESA alle für die Auftragsdurchführung benötigten Informationen (z. B. Versicherungs­daten, Schadens­hergang, Zugang zu Räumlichkeiten) rechtzeitig zur Verfügung und gewährt während der Ausführungszeit Zutritt zu den betroffenen Räumlichkeiten.

§ 6 Vergütung & Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern eine Abtretungs­erklärung vorliegt, rechnet LESA direkt mit dem Versicherer ab. Andernfalls werden Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

§ 7 Abnahme

Die Abnahme der Leistung erfolgt durch gemeinsame Begehung und unterzeichnetes Abnahme­protokoll. Bei nicht wesentlichen Mängeln gilt die Leistung als abgenommen, sofern nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gerügt wird.

§ 8 Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungs­frist von fünf Jahren bei Bauwerken (§ 634a BGB). Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Haftung

LESA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet LESA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertrags­typischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personen­bezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von LESA. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: [Datum einsetzen] · LESA Wasserschadenmanagement GmbH, Denzlingen